.

 Wie werde ich Mitglied im Schützenverein Süßen?

Wenn  Sie sich für dieses besondere Hobby interessieren und Sie eine Mitgliedschaft im Verein anstreben, geht es ans Eingemachte. Unser Verein bietet eine Probezeit an die Sie nutzen sollten, bevor Sie den Mitgliedsantrag ausfüllen. In dieser Zeit, ( und auch danach) können sie mit Vereinswaffen unter Aufsicht eines Trainers das schießen ausprobieren.  Es geht ja nicht nur um den Sport an sich, auch die Chemie im Verein muss stimmen!

Wenn Sie dem Schützenverein Süßen 1906 e.V beitreten möchten, können Sie den Aufnahmeantrag ausfüllen.

Diesen finden Sie hier zum Download:


Um Mitglied zu werden, empfiehlt sich ein persönliches Gespräch mit einem Mitglied des Vereinsvorstands. Die entsprechende Telefonnummer und E-Mail-Adresse finden Sie weiter unten. Wir bieten auch die Möglichkeit an, den Mitgliedsantrag online herunterzuladen. Auf diese Weise können Sie den Antrag ausdrucken und schon einmal in aller Ruhe zu Hause ausfüllen. Diesen bringen Sie dann entweder zum Termin mit, wenn Sie ihn nicht vor Ort ausfüllen möchten oder Sie schicken ihn per Post.

Der Schützenverein wird sich dann mit Ihnen in Verbindung setzen.

Gibt es Voraussetzungen?

Die Aufnahme in den Verein ist an einige Bedingungen geknüpft. Grundsätzlich kann aber gesagt werden, dass eine Mitgliedschaft ab 12 Jahren möglich ist – sofern das Einverständnis der Erziehungsberechtigten vorliegt. Ab diesem Alter darf mit Druckluft-, Federdruck- und CO2-Waffen geschossen werden. Wer mindestens 14 oder 16 Jahre alt ist, darf schon etwas spannendere Waffen nutzen. Ab 18 Jahren dürfen alle Waffen genutzt werden, die den gültigen Sportordnungen unterliegen.  Für Jäger gelten etwas andere Regeln.

Nach einem Jahr Mitgliedschaft im Verein und dem Nachweis von Trainingseinheiten mit Vereinswaffen in Ihrem Schießbuch können Sie eine Waffenbesitzkarte beantragen, wenn Sie volljährig sind. Für diese „WBK“ brauchen Sie aber nicht nur eine erfolgreiche Sachkundeprüfung, sondern müssen auch nach § 5 WaffG als zuverlässig und nach § 6 WaffG persönlich geeignet gelten und beweisen können, dass Sie eine Bedürftigkeit nach §§ 8 und 14 WaffG besitzen.  Gerne erklären wir Ihnen genau, was es damit alles auf sich hat in einem persönlichen Gespräch.

Wenn das alles passt, erhalten Sie von der Waffenbehörde auf Antrag eine Waffenbesitzkarte und können sich bald stolzer Besitzer eines tollen Sportgerätes nennen!

Was kostet die Mitgliedschaft?

Die Schützenverein-Mitgliedschaft kostet eine überschaubare Summe, mit der wir jedoch  die notwendige Unterhaltung unserer schönen Schiessanlage finanzieren sowie auch Beiträge an übergeordnete Verbände zahlen müssen.

Wir erheben eine Aufnahmegebühr und einen Jahresbeitrag (Mitgliedsbeitrag) wie folgt:

Aufnahmegebühr in den Verein:

Jugendliche, Schüler, Studenten: 50.- Euro (gegen Nachweis)

Erwachsene : 100 .- Euro

Familien : 100.- Euro

Jahresmitgliedsbeitrag:

Jugendliche, Schüler, Studenten: 50 Euro ( gegen Nachweis)

Erwachsene 100 Euro

Familien: 150 Euro

Standgebühren für Mitglieder pro Tag / Pro Schießbahn :

10  mtr Druckluftwaffen /  25 mtr: 3 Euro   /  50 mtr :  3 Euro  /  100  Mtr 3 Euro

50 mtr laufende Scheibe und laufender Keiler DJV : 5 Euro

Jahrespauschalen für Mitglieder:

10 mtr /25 mtr/  50 mtr: 30 Euro   /  100 mtr  50 Euro 

( laufender Keiler / laufende Scheibe ist keine Pauschale möglich)

Für Jugendliche wird KEIN Standgeld erhoben!


Preise für NICHTMITGLIEDER

50 und 100 mtr Großkaliber- Gewehr,  50mtr laufende Scheibe / laufender Keiler: 10 Euro

10 mtr Druckluft /25 mtr /50 mtr /100 mtr:  KK(.22lfb) 5 Euro 

In den Standgeldern enthalten ist die Nutzung aller Vereinsanlagen, Strom für die Schießanlagen, Versicherungen, die Nutzung der Vereinswaffen, sowie Beiträge zu unseren Dachverbänden  etc..

Selbst bezahlt werden müssen die Munition, eigene erlaubnispflichtige Waffen und die Gebühren für die notwendigen Anschaffungen, Kurse und Berechtigungen. Hierzu zählen entsprechende Waffenschränke für die Aufbewahrung von eigenen Waffen und Munition und die Waffensachkundeschulung. Außerdem fallen noch Gebühren für die Ausstellung der Papiere an, die Sie bei der zuständigen Behörde bezahlen müssen.

Alles in Allem ist der Schießsport auch für Einsteiger mit kleinem Geldbeutel ein gut bezahlbares Vergnügen.

Wir erwarten von unseren Mitgliedern nach einiger „Einarbeitungszeit“ und dem Besuch einer speziellen, vereinsinternen Ausbildung, dass  5-7 mal pro Jahr die gesetzlich vorgeschriebenen Standaufsichten auf Gegenseitigkeit übernommen werden. Auch die Ableistung von Arbeitsstunden, 20 Stunden pro Jahr, für die Erhaltung und Pflege unserer Anlagen ist eine notwendige Pflicht, die wir von unseren Aktiven – wie in jedem Verein - einfordern. Dies beinhaltet z.B. Rasenmähen, mal was neu zu streichen, kleine Ausbesserungsarbeiten an den Anlagen, Fenster putzen usw. usw. und auch Mithilfe beim geselligen Teil z.B. unserem jährlichen Schützenfest! Nur gemeinsam sind wir stark und können unsere tolle Anlage in Schuss und unsere Gemeinschaft hoch halten.

Kontakt:

Oberschützenmeister
Schützenmeister

Holger Schmid
Alexander Riedel

OSM(at)svsuessen.de
SM(at)svsuessen.de