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Schiesssport Jugend

Du kannst Dich voll auf ein „Ziel“ konzentrieren oder willst lernen, mit Feingefühl eine Sportart auszuüben und stets eine ruhige Hand zu behalten? Dann komm zu uns! Interessierte Jugendliche sind zum Probetraining jederzeit herzlich eingeladen! 

Neben dem eigentlichen Schießsporttraining und dem Wettkampfgeschehen, wird auch viel für den „Teamspirit“ durch abwechslungsreiche Aktivitäten unternommen. Diese reichen vom Betrieb einer Schießbude über das alljährliche Schülerferienprogramm bis hin zu Freizeitaktivitäten.

Schießsport – Training – wann und wo?

wann: jeweils Freitags, vierzehntägig, in den GERADEN Kalenderwochen, von 18:00 Uhr bis 19:30 Uhr;

 wo: im Schützenhaus, Frankentobel, ( Zufahrt über Schlater Strasse, Linsentobel - Frankentobel) Süßen ;

wer: Luftgewehr alle Interessierten ab 12 Jahren; Lichtgewehr ab 8 Jahren.

Für den erstmaligen Besuch des Trainings ist eine Anmeldung (schriftlich per e-mail oder telef.) erforderlich! Ebenso ist eine Einwilligungserklärung der Erziehungsberechtigten zwingend vorgeschrieben. Diese könnt Ihr hier herunterladen und bitte unterschrieben mitbringen.


Ausrüstung :

Es stehen für unsere Jüngsten ein Lichtgewehr und für die älteren Jugendlichen Luftgewehre zum Training zur Verfügung. Das Sportgerät wird kostenlos zur Verfügung gestellt.

Standkosten werden für Jugendliche NICHT erhoben.

Ansprechpartner:

Jugendleiter Sebastian Schürle

Email: LeiterJugend(at)svsuessen.de
Tel.:  0178 910 23 34

FAQ

… welchen Effekt hat das Sportschießen ?

=> Sportschießen fördert die Konzentrationsfähigkeit und das Durchhaltevermögen, stärkt das Gleichgewichtsgefühl und schult das Verantwortungsbewusstsein. Insbesondere Jugendliche mit Konzentrationsschwächen (in der Schule) können daher vom sportlichen Schießen besonders profitieren und unter Umständen dadurch auch Ihre schulischen Leistungen verbessern.

Hier ein Bericht aus dem Magazin DWJ , 2013

 "Pädagogische Auswirkungen des Schießsports auf Kinder unter 12 Jahren"

DWJ - ADHS.pdf (138.54KB)
DWJ - ADHS.pdf (138.54KB)

… wie sehen „die ersten Schritte“ aus ?

=> Grundsätzlich wird in allen Trainingsstunden der sorgfältige und gewissenhaften Umgang mit dem Sportgerät geschult. Nachdem die ersten Schießpraxis sitzt wird eigenständig trainiert.

… mit was wird geschossen ?

=> Zu Beginn stehen ausschließlich Lichtgewehr oder Druckluftwaffen ( Gewehr und/oder Pistole) zur Verfügung. Wobei sich hier das Gewehr am besten für die ersten Schritte eignet. Hier kommen spezielle Jugendwaffen zum Einsatz, welche hinsichtlich Größe und Gewicht den jugendlichen Bedürfnissen gerecht werden.

… wie sehen Wettkämpfe aus ?

=> Neben den jährlichen Kreis-, Bezirks-, Landes und Deutschen Meisterschaften, gehören auch saisonale Jugendrundenwettkämpfe als Heim / Auswärtsbegegnungen zum Wettkampfumfang. Darüber hinaus finden sonstige Pokalschiessen bzw. vereinsinterne Schießturniere statt.

Kontakt: LeiterJugend(at)svsuessen.de

Auszug aus §27 WaffG: ( Quelle : Juraforum)

(3) Unter Obhut des zur Aufsichtsführung berechtigten Sorgeberechtigten oder verantwortlicher und zur Kinder- und Jugendarbeit für das Schießen geeigneter Aufsichtspersonen darf
1. Kindern, die das zwölfte Lebensjahr vollendet haben und noch nicht 14 Jahre alt sind, das Schießen in Schießstätten mit Druckluft-, Federdruckwaffen und Waffen, bei denen zum Antrieb der Geschosse kalte Treibgase verwendet werden (Anlage 2 Abschnitt 2 Unterabschnitt 2 Nr. 1.1 und 1.2),
2. Jugendlichen, die das 14. Lebensjahr vollendet haben und noch nicht 18 Jahre alt sind, auch das Schießen mit sonstigen Schusswaffen bis zu einem Kaliber von 5,6 mm lfB (.22 l.r.) für Munition mit Randfeuerzündung, wenn die Mündungsenergie höchstens 200 Joule (J) beträgt und Einzellader-Langwaffen mit glatten Läufen mit Kaliber 12 oder kleiner
gestattet werden, wenn der Sorgeberechtigte schriftlich oder elektronisch sein Einverständnis erklärt hat oder beim Schießen anwesend ist. Die verantwortlichen Aufsichtspersonen haben die schriftlichen Einverständniserklärungen der Sorgeberechtigten vor der Aufnahme des Schießens entgegenzunehmen und während des Schießens aufzubewahren. Sie sind der zuständigen Behörde oder deren Beauftragten auf Verlangen zur Prüfung auszuhändigen. Die verantwortliche Aufsichtsperson hat die Geeignetheit zur Kinder- und Jugendarbeit glaubhaft zu machen. Der in Satz 1 genannten besonderen Obhut bedarf es nicht beim Schießen durch Jugendliche mit Waffen nach Anlage 2 Abschnitt 2 Unterabschnitt 2 Nr. 1.1 und 1.2 und nicht beim Schießen mit sonstigen Schusswaffen durch Jugendliche, die das 16. Lebensjahr vollendet haben.
(4) Die zuständige Behörde kann einem Kind zur Förderung des Leistungssports eine Ausnahme von dem Mindestalter des Absatzes 3 Satz 1 bewilligen. Diese soll bewilligt werden, wenn durch eine ärztliche Bescheinigung die geistige und körperliche Eignung und durch eine Bescheinigung des Vereins die schießsportliche Begabung glaubhaft gemacht sind.
(5) Personen in der Ausbildung zum Jäger dürfen in der Ausbildung ohne Erlaubnis mit Jagdwaffen schießen, wenn sie das 14. Lebensjahr vollendet haben und der Sorgeberechtigte und der Ausbildungsleiter ihr Einverständnis in einer schriftlichen oder elektronischen Berechtigungsbescheinigung erklärt haben. Die Person hat in der Ausbildung die Berechtigungsbescheinigung mit sich zu führen.